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Zusammenarbeit mit Insolvenzanwälten für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes
Dieses Modul zielt vor allem auf die Zusammenarbeit im Rahmen der Weiterführung eines insolventen Gastronomiebetriebes durch einen Insolvenzanwalt ab.
Irrelevant ist dabei, ob der bisherige Betreiber nicht mehr in der Lage ist den Betrieb unter der Vorherrschaft des Insolvenzanwaltes zu führen oder der Insolvenzanwalt selbst keinerlei Vorkenntnisse aus dem Bereich der Gastronomie hat.
Diese Dienstleistung kann auch nur als reine Beraterleistung für den Insolvenzanwalt gebucht werden.